9/8/2024

EUDR: Wie man die Anforderungen der neuen EU-Verordnung zur Entwaldung erfüllt

Chiara Micali
Spezialist für Nachhaltigkeit

Was ist die EUDR?

Am 9. Juni 2023 unternahm die Europäische Union einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die weltweite Entwaldung, indem sie die EU-Verordnung 2023/1115 zur Entwaldung (EUDR) in ihrem Amtsblatt veröffentlichte.  

Diese bahnbrechende Verordnung verpflichtet Unternehmen sicherzustellen, dass ihre Produkte ohne Entwaldung und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften erzeugt werden.  

Die EUDR deckt eine breite Palette von Rohstoffen ab, darunter Holz, Soja, Kautschuk, Rindfleisch, Kaffee, Palmöl und Kakao.

Ab dem 30. Dezember 2024 müssen die meisten großen und mittleren Unternehmen die Anforderungen der EUDR erfüllen. Diese Pflichten gelten auch für Marktteilnehmer und Händler auf dem EU-Markt. Marktteilnehmer, die Waren und Produkte in den EU-Markt einführen oder ausführen, und Händler, die diese Produkte vertreiben oder verarbeiten, müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei und rechtskonform sind.  

Klein- und Kleinstunternehmen, die vor dem 31.12.2020 gegründet wurden, greifen die Pflichten erst ab dem 30.06.2025.

Diese Verordnung zielt darauf ab, die Arbeitsweise von Handelsorganisationen zu ändern und sie zu nachhaltigen Methoden zu bewegen, indem sie das Inverkehrbringen von Produkten auf dem EU-Markt verbietet, die nicht den Kriterien für entwaldungsfreie Erzeugnisse entsprechen.  

Durch die Konzentration auf wichtige Rohstoffe mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen stellt die EUDR eine umfassende Maßnahme dar, die Entwaldung weltweit zu reduzieren und eine verantwortungsvolle Beschaffung sowie die Einhaltung von Rechtsvorschriften auf dem internationalen Markt zu fördern.  

Produkte und Waren, die der EUDR unterliegen

Was bedeutet „entwaldungsfrei“ in der Verordnung?

Im Zusammenhang mit der EUDR bedeutet „entwaldungsfrei“, dass die relevanten Erzeugnisse nach dem 31. Dezember 2020 nicht auf entwaldeten Flächen erzeugt worden sein dürfen. Doch was genau ist unter Entwaldung zu verstehen?

Entwaldung wird in der Verordnung als Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftliche Nutzflächen definiert. Dies bedeutet, dass jede Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftliche Nutzflächen als Entwaldung gilt und daher für Erzeugnisse, die der EUDR entsprechen sollen, verboten ist. Die Verordnung gilt jedoch nicht für die Umwandlung von Wäldern für andere nichtlandwirtschaftliche Zwecke.

Darüber hinaus müssen Wälder, die für die Erzeugung von Holzprodukten genutzt werden, so bewirtschaftet werden, dass Waldschädigung vermieden wird, um die Nachhaltigkeit und den langfristigen Erhalt der Wälder zu gewährleisten.

Unter Waldschädigung versteht man strukturelle Veränderungen der Waldbedeckung, in Form der Umwandlung von:

  • Primärwäldern oder sich natürlich verjüngenden Wäldern in Plantagenwälder oder in sonstige bewaldete Flächen oder
  • Primärwäldern in durch Pflanzung entstandene Wälder

Die Sorgfaltspflicht und ihre Verpflichtungen

Die Verordnung besteht aus mehreren wichtigen Schritten, die von den Unternehmen sorgfältig befolgt werden müssen

Informationsanforderungen (Artikel 9)

Die erste Phase der Sorgfaltspflicht betrifft das Sammeln Informationen.  

Die Marktteilnehmer müssen eine Vielzahl von Unterlagen und Daten sammeln, um nachzuweisen, dass die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse legal und ohne Entwaldung erzeugt wurden.  

Dazu gehören die Beschreibung des Erzeugnisses, einschließlich des Handelsnamens und des wissenschaftlichen Namens, die Menge, das Erzeugerland und die Geolokalisierung aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe erzeugt wurden, sowie den Zeitpunkt oder den Zeitraum der Erzeugung. Darüber hinaus müssen der Name aller Lieferanten und Käufer, wie auch schlüssige und überprüfbare Informationen, dass die Erzeugnisse tatsächlich entwaldungsfrei sind und in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften erzeugt wurden, gesammelt werden.  

Risikobewertung (Artikel 10)

Anschließend müssen die Marktteilnehmer diese Informationen zur Durchführung einer Risikobewertung verwenden.  

Dieser Schritt erfordert, dass die Risikobewertungen mit begründeten Schlussfolgerungen dokumentiert, jährlich überprüft und den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.  

Bei der Risikobewertung ist die Risikoeinstufung zu berücksichtigen, die dem Erzeugerland oder Teilen davon gemäß Artikel 29 der Verordnung zugeordnet wurde. Am 29. Juni 2023 wird allen Ländern ein normales Risiko zugeordnet. Bis zum 30. Dezember 2024 entwickelt die Europäische Kommission ein Informationssystem für die Bewertung des Entwaldungsrisikos und veröffentlicht eine Liste derjenigen Länder, die ein geringes oder hohes Risiko aufweisen. Diese Liste wird im Lichte neuer Erkenntnisse überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

Risikominderung (Artikel 11)

Schließlich müssen die Marktteilnehmer Kontrollen und Verfahren einführen, um diese Risiken zu mindern oder zu beherrschen. Die Risikominderungsmaßnahmen müssen durchgeführt werden, bevor das Produkt in der EU in Verkehr gebracht oder ausgeführt wird. Die Marktteilnehmer müssen geeignete Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, um kein oder ein vernachlässigbares Risiko zu erreichen, bevor die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden. Obwohl der Prozess der Risikominderung nicht genau definiert ist, besteht das Ziel darin, sicherzustellen, dass die Produkte sicher sind und den strengen Umweltstandards der EUDR entsprechen.

Tropischer Regenwald

Die Rolle von xFarm im Kontext der EUDR

Die fortschrittliche digitale Plattform von xFarm soll Landwirte und Lieferketten bei der digitalen Verfolgung von Daten unterstützen. Durch die Integration von Entscheidungsunterstützungssystemen (DSS), IoT-Sensoren und KI-Technologien im Geodatenbereich bietet sie auch innovative Werkzeuge für die landwirtschaftliche Unterstützung.

Diese Technologien ermöglichen es den landwirtschaftlichen Betrieben, detaillierte Informationen über ihre Erzeugnisse zu erfassen, zu verwalten und zu exportieren, z. B. Beschreibung, Menge, Erzeugerland und geografische Lage der Grundstücke. Dies erleichtert die Erstellung einer genauen und überprüfbaren Dokumentation, die belegt, dass die Erzeugnisse den Vorschriften gegen die Entwaldung entsprechen. Mithilfe von Satellitendaten und Modellen der künstlichen Intelligenz ist es auch möglich, Millionen Hektar Felder zu überwachen, die Grenzen und die Art der angebauten Pflanzen zu identifizieren und schließlich die Entwicklung der Landumwandlung zu beobachten, um festzustellen, ob ein bestimmtes Gebiet kürzlich entwaldet wurde oder nicht.

xFarm bietet auch Lösungen für die Risikobewertung, die Unternehmen dabei helfen können, Bewertungen mit fundierten Schlussfolgerungen zu dokumentieren und zu verifizieren. Die Plattform ist so konzipiert, dass die Informationen organisiert und leicht zugänglich sind, so dass die Unternehmen schnell auf Anfragen der zuständigen Behörden reagieren können.  

Schließlich können dank der Überwachungs- und Kontrollinstrumente, die den Unternehmen ein effizientes und proaktives Risikomanagement ermöglichen, Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden. Auf diese Weise können Unternehmen geeignete Maßnahmen umsetzen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den EUDR-Standards entsprechen und gleichzeitig die mit der Entwaldung verbundenen Risiken minimieren.

Modul zur Entwaldung auf der Plattform xFarm

 

Quellen

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