30/5/2024

Schaffen wir Klarheit: Von der CSRD zu den ESRS

Chiara Micali
Spezialist für Nachhaltigkeit

Vor kurzem haben wir über die CSRD (Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) berichtet, und wie diese europäische Richtlinie Unternehmen zur Erstellung einer Nachhaltigkeitsbilanz und somit zur Offenlegung vollständiger Informationen zur Nachhaltigkeit verpflichtet. Aber auf Grundlage welcher Standards wird diese Bilanz erstellt? Hier kommen die ESRS ins Spiel: Werfen wir gemeinsam einen Blick darauf.   

Was sind die ESRS?

Die ESRS sind die Einheitlichen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards), die von der Europäischen Kommission am 31. Juli 2023 erlassen wurden und von allen Unternehmen angewendet werden, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen.  

Welche und wie viele ESRS gibt es?   

Es gibt 12 Standards, die das komplette Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren beinhalten, einschließlich Klimawandel, biologische Vielfalt und Menschenrechte.  

DIE 12 ESRS

Die ersten beiden ESRS, "Allgemeine Anforderungen" und "Allgemeine Angaben", legen die allgemeinen Prinzipien fest, die bei der Berichterstattung auf Grundlage der ESRS anzuwenden sind, und welche wesentlichen Informationen, unabhängig vom jeweils betrachteten Nachhaltigkeitsaspekt bereitgestellt werden müssen. Diese Standards sind für alle Unternehmen, in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, obligatorisch.

Alle anderen Standards und die darin enthaltenen individuellen Angabepflichten und Datenpunkte werden einer Bewertung der Wesentlichkeit unterzogen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen nur relevante Informationen meldet und auf die Angabe von Informationen, die für sein Geschäftsmodell und seine Tätigkeit nicht relevant ("wesentlich") sind, weglassen kann . Die Bewertung der Wesentlichkeit durch das Unternehmen unterliegt der Qualitätssicherung durch eine externe Stelle gemäß den Bestimmungen der Richtlinie.

ESRS der Kategorie Umwelt E1, E2, E3, E4, E5

Es gibt fünf ESRS, die den Bereich Umwelt behandeln:

  • ESRS E1 befasst sich mit den Auswirkungen des Unternehmens auf den Klimawandel (positiv wie negativ) und der Bewertung der ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung. Sie verpflichtet die Unternehmen zu einer vollständigen Analyse ihrer Emissionen, einschließlich der Scope-3-Emissionen am Anfang und am Ende der Produktionskette, die - besonders in der Landwirtschaft - oft wesentlich zu den Gesamtemissionen beitragen.
  • ESRS E2 befasst sich mit der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden. Insbesondere in Bezug auf landwirtschaftliche Tätigkeiten überschneidet sich dieser Standard mit ESRS E1, da Schadstoffe wie Kohlendioxid und Methan aufgeführt werden, die im Rahmen von landwirtschaftlichen Prozessen entstehen.
  • ESRS E3 verpflichtet die Unternehmen zur Offenlegung vollständiger Angaben zu Entnahme, Verbrauch und Ableitung von Wasser in spezifischen geografischen Regionen und Business-Segmenten und zur Festlegung von Zielen im Zusammenhang mit Wasserressourcen für jede dieser Regionen. Dieser Standard steht auch in Verbindung mit ESRS E5, der die Bedeutung eines effizienten Wassermanagements in der Landwirtschaft betont.
  • ESRS E4 konzentriert sich auf die Einbindung von Plänen zum Erhalt der biologischen Vielfalt und Ökosysteme in die unternehmerischen Strategien und Modelle. Auch wenn die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) dieses Thema anspricht, ist die Berichterstattung hinsichtlich der Metrik und der Methodik der Datenerhebung noch wenig ausgereift. Die Unternehmen sind jedoch angehalten, Übergangspläne zu entwickeln , die den Weg für spezifische Ziele der biologischen Vielfalt ebnen sollen, darunter: Nettogewinn an biologischer Vielfalt bis 2030, vollständige Erholung der biologischen Vielfalt bis 2050.
  • ESRS E5 konzentriert sich auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft und fördert insbesondere nachhaltige Praktiken zur Verringerung von Abfallproduktion und Umwelteinflüssen auf ein Minimum.  

Jaką rolę w tym wszystkim może odegrać platforma xFarm? 

xFarm ist ein wertvolles Instrument zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Landwirtschaft. Mithilfe der xFarm-Plattform können Landwirtschaftsbetriebe und Betriebe des Agrar- und Lebensmittelsektors die wichtigsten Nachhaltigkeitsindikatoren in Echtzeit überwachen und nachverfolgen. xFarm bietet insbesondere durch seine KI-gestützten Entscheidungsunterstützungsmodule und -systeme (DSS) eine integrierte Lösung zur wirksamen Einhaltung der Standards E2, E3 und E5. Von Umwelteinflüssen wie der CO2-Bilanz und dem Wasserverbrauch bis hin zu wirtschaftlichen Aspekten liefert xFarm einen vollständigen Überblick über die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft.

Quellen

  1. Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022. "Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)". https://eur-lex.europa.eu/legal-content/ EN/TXT/ ?uri=CELEX:32022L2464  
  1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/ IT/TXT/PDF/ ?uri=CELEX:32013L0034 RICHTLINIE 2013/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 - Jahresabschlüsse
  1. Europäische Kommission. "Der Europäische Green Deal". https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/ en/ip_19_6691  
  1. Standards der Global Reporting Initiative (GRI).
  1. Pariser Abkommen über den Klimawandel. (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen. "Das Pariser Abkommen". https://unfccc. int/process-and-meetings/the-paris-agreement )
  1. Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). "Aufbau von Widerstandsfähigkeit für die Anpassung an den Klimawandel im Agrarsektor" https://www.fao.org/3/i3084e/i3084e.pdf  
  1. https://finance.ec.europa.eu/news/commission-adopts-european-sustainability-reporting-standards-2023-07-31_en
  1. https://www.efrag.org/lab6
  1. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_23_4043
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