10/5/2024

xFarm als Berichterstattungsinstrument im Rahmen der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Chiara Micali
Spezialist für Nachhaltigkeit

In letzter Zeit wurde die CSRD für Unternehmen aus verschiedenen Sektoren, einschließlich dem Agrar- und Lebensmittelsektor, immer lauter diskutiert. Aber worum handelt es sich dabei genau? Wie kann dadurch die Nachhaltigkeit von Unternehmen gesteigert werden? Und welche Rolle kann die xFarm-Plattform in diesem Zusammenhang einnehmen?  

CSRD: Die europäische Regelung  

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie 2022/2464 CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union vom 14. Dezember 2022 und ein wichtiger Schritt zur Förderung von Transparenz, Rechenschaftspflicht und Nachhaltigkeit im Unternehmenssektor. Sie sieht die Offenlegung vollumfassender Informationen zur Nachhaltigkeit in Form einer Nachhaltigkeitsbilanz durch die Unternehmen vor, um den Interessenträgern verlässliche, vergleichbare und relevante Informationen im Hinblick auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) zu liefern.

Die CSRD standardisiert die Voraussetzungen für die Berichterstattung und ermöglicht dadurch:

  • Den Interessenträgern, die Nachhaltigkeitsleistung der Unternehmen in verschiedenen Sektoren und Regionen zu bewerten und zu vergleichen. Dies erhöht die Transparenz und erleichtert den informierten Entscheidungsprozess für Investoren, Verbraucher und Politiker. 
  • Den Unternehmen, die mit der Nachhaltigkeit verbundenen Risiken und Möglichkeiten zu erkennen, zu bewerten und zu bewältigen. Durch die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsüberlegungen in die Unternehmensstrategie können Unternehmen langfristig die Wertschöpfung steigern, Risiken verringern und Möglichkeiten für Innovation und Wachstum nutzen.
  • Die Unternehmensverantwortung zu untermauern, indem Unternehmen ihren Beitrag zu Gesellschaft und Umwelt öffentlich machen. So werden Unternehmen ermutigt, ihre Handelspraktiken auf die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung und die Erwartungen der Gesellschaft abzustimmen.

Anwendungsfrist: Wann tritt die CSRD in Kraft?

Hinsichtlich des Zeitplans für die Berichterstattung sieht die CSRD eine schrittweise Umsetzung vor, wobei große Gesellschaften zuerst herangezogen werden.

Insbesondere gilt die Einhaltung der Verpflichtungen aus der CSRD ab dem 1. Januar 2024 für:

  • Börsennotierte Gesellschaften: Alle Gesellschaften, die an EU-regulierten Märkten notiert sind, sind unabhängig von ihrer Größe zur Einhaltung der CSRD verpflichtet.
  • Große Unternehmen, also Unternehmen, die am Bilanzstichtag mindestens zwei der drei folgenden Größenmerkmale überschreiten:
  • Bilanzsumme: mehr als 20 000 000 EUR
  • Nettoumsatzerlöse: mehr als 40 000 000 EUR
  • Zahl der Beschäftigten: mehr als 250

Kleine und mittlere Unternehmen sind hingegen ab dem 1. Januar 2026 zur Einhaltung der Richtlinie verpflichtet.

Für Verstöße gegen die Vorschriften der Richtlinie sind Sanktionen vorgesehen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt werden.

Grundlagen der CSRD: Die ESRS-Standards

Am 31. Juli 2023 hat die Kommission einheitliche europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) festgelegt, die von allen Gesellschaften, die der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) unterliegen, anzuwenden sind.  

Es gibt 12 ESRS, die das komplette Spektrum von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren beinhalten, einschließlich Klimawandel, biologische Vielfalt und Menschenrechte. Sie gelten verpflichtend für Unternehmen, die von der CSRD zur Berichterstattung über bestimmte Informationen zur Nachhaltigkeit verpflichtet sind.  

Die CSRD in der Agrar- und Lebensmittelkette: Verbesserung von Nachhaltigkeit und Resilienz  

Der Landwirtschaftssektor ist besonders anfällig für die Einflüsse des Klimawandels und die Landwirte erfahren dessen Auswirkungen auf ihre Kulturen aus erster Hand. Andererseits trägt auch die Landwirtschaft mit etwa 24% der Gesamtemissionen zum weltweiten Ausstoß von Treibhausgas bei (IPCC(2014) & Global Carbon Project (2019)).  

In diesem Kontext übernimmt die CSRD eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Nachhaltigkeit und der Resilienz innerhalb der Agrar- und Lebensmittellieferketten. Durch die Pflicht einer vollumfänglichen Berichterstattung hinsichtlich der Umwelteinflüsse ermutigt die CSRD Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen, ihren negativen Beitrag zum Klimawandel zu überwachen und verringern. Die xFarm-Plattform erweist sich in diesem Sinne als wertvolles Instrument, da sie Landwirten und Lebensmittelunternehmen die notwendige Unterstützung zur Überwachung ihrer Tätigkeiten, zur Reduzierung der Umwelteinflüsse auf ein Minimum und zur Schaffung nachhaltigerer landwirtschaftlicher Systeme an die Hand gibt.

Bis 2026 sieht die CSRD die Ausstellung eines spezifischen Berichterstattungsstandards für den Landwirtschaftssektor vor, der die Modalitäten definiert, gemäß derer die Unternehmen des Agrar- und Lebensmittelsektors ihre Emissionen zählen und berichten müssen.

xFarm im Kontext der CSRD

xFarm ist ein einzigartiges Instrument , mit dem alle für die CSRD notwendigen Informationen erfasst werden können .

  • xFarm liefert eine Lösung für die Berechnung und die Überwachung der Emissionen und bietet eine Einschätzung des Umwelteinflusses in Echtzeit für alle landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Plattform gliedert Daten zum Umwelteinfluss, darunter CO2-Bilanz, Nettowasserverbrauch, Versauerung und Überdüngung, und erleichtert den Leitern der Lieferkette das Erstellen vollständiger Berichte.Durch die Digitalisierung der Lieferkette garantiert xFarm eine exakte Datenerhebung und gewährleistet die Nachverfolgbarkeit, indem die Berechnung präziser und für Dritte zugänglich wird.  
  • Durch seine KI-gestützten Entscheidungsunterstützungsmodule und -systeme (DSS) bietet xFarm eine integrierte Lösung zur wirksamen Einhaltung der Standards E2, E3 und E5.
  • Zur Biodiversität entwickelt xFarm ein Untermodul, das in das Nachhaltigkeits-Modul integriert werden soll. Das zukünftige Untermodul „Biodiversität“ soll es Landwirtschaftsbetrieben ermöglichen, die Ebenen der biologischen Vielfalt durch die Nutzung fortschrittlicher Technologien wie bioakustische Sensoren und Satellitenbilder zu quantifizieren.

CSRD: Aufbruch in eine transparentere und nachhaltigere Zukunft

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist ein Schritt zur Weiterentwicklung der Standards zur Berichterstattung hinsichtlich Nachhaltigkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Unternehmenssektor. Durch die Einführung einer verpflichtenden vollständigen Nachhaltigkeitsberichterstattung will die CSRD den Interessenträgern verlässliche, vergleichbare und relevante Informationen im Hinblick auf Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsfaktoren liefern.

Im Landwirtschaftssektor ist die Überwachung der wichtigsten Nachhaltigkeitsparameter von größter Bedeutung, um Umwelteinflüsse zu verringern, soziale Verantwortung zu gewährleisten und wirtschaftliche Rentabilität zu fördern. Aufgrund der kritischen Rolle der Landwirtschaft in der globalen Lebensmittelproduktion und im Umweltmanagement ist eine solide Nachhaltigkeitsberichterstattung dringend erforderlich.

Quellen:

  1. Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022. "Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)". https://eur-lex.europa.eu/legal-content/ EN/TXT/ ?uri=CELEX:32022L2464  
  1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/ IT/TXT/PDF/ ?uri=CELEX:32013L0034 RICHTLINIE 2013/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 - Jahresabschlüsse
  1. Europäische Kommission. "Der Europäische Green Deal". https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/ en/ip_19_6691  
  1. Standards der Global Reporting Initiative (GRI).
  1. Pariser Abkommen über den Klimawandel. (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen. "Das Pariser Abkommen". https://unfccc. int/process-and-meetings/the-paris-agreement )
  1. Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). "Aufbau von Widerstandsfähigkeit für die Anpassung an den Klimawandel im Agrarsektor" https://www.fao.org/3/i3084e/i3084e.pdf  
  1. https://finance.ec.europa.eu/news/commission-adopts-european-sustainability-reporting-standards-2023-07-31_en
  1. https://www.efrag.org/lab6
  1. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_23_4043

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