Was ist die EU-Hinweisgeberrichtlinie? Die
EU-Whistleblower-Richtlinie ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der den Schutz von Hinweisgebern stärken soll. Sie wurde am 23. Oktober 2019 verabschiedet, um einen Mindeststandard für den Schutz von Hinweisgebern in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) festzulegen, und verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung entsprechender nationaler Rechtsvorschriften.
Wer muss die Richtlinie einhalten?
Alle öffentlichen und privaten Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union und mehr als 50 Beschäftigten sowie Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern.
Wer sind Whistleblower?
Whistleblower sind Personen, die illegale Handlungen oder Verstöße gegen das EU-Recht melden. Dabei kann es sich unter anderem um Beschäftigte, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten, Freiwillige oder sogar Stellenbewerber handeln.
Welche Art von Missständen/Fehlverhalten kann gemeldet werden?
Whistleblower können ein breites Spektrum von Problemen in verschiedenen Bereichen melden, darunter unter anderem:
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
- VerbraucherschutzVerstöße gegen Unternehmensrichtlinien und -verfahren
- Schlechtes finanzielles Verhalten
- Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
- Betrug
- Sicherheit von Netzen und Informationssystemen
- Belästigung oder Diskriminierung
- Sicherheitsfragen (Produktsicherheit und Einhaltung von Vorschriften, Lebens- und Futtermittelsicherheit, Transportsicherheit)
- Fragen der öffentlichen Gesundheit oder der Tiergesundheit und des Tierschutzes
- Umweltfragen
Gibt es andere Möglichkeiten für mich?
Die Whistleblower-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen alternativen externen Meldekanal für Whistleblower bereitzustellen. Es ist immer vorzuziehen, zunächst die internen Meldewege zu nutzen, aber bedenken Sie, dass es immer die Möglichkeit gibt, solche externen Meldewege zu intensivieren oder direkt zu nutzen.
Was geschieht, nachdem ich eine Meldung abgeschickt habe?
Nach der Übermittlung einer Meldung werden wir intern eine Fallnummer und eine Eingangsbestätigung vergeben. Wir sind verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist, die drei Monate ab der Eingangsbestätigung nicht überschreiten darf, eine Rückmeldung zu geben.